Je nach Zeitmodell könnte ein gewährter Sonderurlaub eine geeignete Maßnahme sein, das Studium positiv zu unterstützen. Hier kommt einem zunächst die deutsche Gesetzgebung entgegen: Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine sogenannte Bildungsfreistellung, die bei einem Normalarbeitsverhältnis (also einer Beschäftigung im Sinne einer 40-Stunden-Woche) fünf Tage im Jahr beträgt. Das ist im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums möglicherweise nur ein Tropfen auf den heißen Stein, kann einem aber im Zweifel einige zusätzliche Tage für den Besuch von besonderen Lernveranstaltungen verschaffen.
Es gibt aber auch viele Unternehmen, die nach Absprache mit dem jeweiligen Studierenden, auch Sonderurlaub für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen genehmigen. Hier ist es wichtig, sich genauer zu informieren und beim Arbeitgeber das Gespräch zu suchen, da jedes Unternehmen diese Fragen unterschiedlich behandelt.
Eine andere Form der Unterstützung können flexiblere Arbeitszeiten sein. Viele Betriebe arbeiten mittlerweile mit Zeitkonten, die mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung zusammenhängen. Hier können angehäufte Überstunden für das Wahrnehmen von Lehrveranstaltungen genutzt werden.
Natürlich sollte auch hier wieder das Gespräch mit dem dafür zuständigen Personalverantwortlichen gesucht werden. So mancher Arbeitgeber hat in diesem Bereich eigene Verfahren eingeführt, die dem Studierenden flexible Arbeitszeiten unabhängig von abgeleisteten Überstunden ermöglichen.
Auch das hören wir immer wieder von berufsbegleitenden Studierenden: Arbeitgeber beteiligen sich an den entstehenden Kosten für das Studium. Das reicht von der Übernahme von Studiengebühren bis hin zu einer Pauschale für Lehrmaterialien (häufig nach Einreichen entsprechender Quittungen). Manche Unternehmen zahlen ihren Studierenden auch eine Erfolgsprämie pro bestandener Prüfung oder nach Abschluss des Examens. Es gibt also tatsächlich viele gute Gründe, mit dem Arbeitgeber über den Wunsch, ein berufsbegleitendes Studium aufzunehmen, zu sprechen.
Das ist eine berechtigte Frage, wenn man sie auch nicht so pauschal beantworten kann. Prinzipiell kann man feststellen, dass Unternehmen, die ihren berufsbegleitend Studierenden vor allem finanziell entgegen kommen, häufig auch eine Gegenleistung erwarten.
Manche Firmen verlangen als Gegenleistung für ihre Unterstützung ein zügig und erfolgreich durchgeführtes Studium, andere verpflichten die Studierenden vertraglich dazu, dem Betrieb nach Abschluss des Studiums mehrere Jahre anzugehören. Bei Verstoß droht in der Regel die Rückerstattung der geleisteten finanziellen Unterstützung. Gerade hier ist aber Vorsicht geboten.
Man sollte sich ernsthaft überlegen, ob man sich drei, vier, oder fünf 5 Jahre an ein Unternehmen binden möchte. Dies hat meistens auch Auswirkungen auf anstehende Gehaltsverhandlungen. Solche Absprachen führen nicht selten dazu, dass der Angestellte in der verabredeten Zeit, keine großen Gehaltssprünge macht. Manchmal aber kann es sich lohnen, trotz solcher Vereinbarungen nach einem neuen Arbeitnehmer Ausschau zu halten. Gerade bei so gefragten Spezialisten wie den Wirtschaftsinformatikern, ist es schon vorgekommen, dass der neue Arbeitgeber die Rückzahlung der vereinbarten Summe sozusagen als Ablöse übernimmt.
So manchem fällt es schwer, sich mit seinem Wunsch, ein berufsbegleitendes Studium zu beginnen, an seinen Chef zu wenden, ganz zu schweigen davon, sich nach möglicher Unterstützung durch das Unternehmen zu erkundigen. Unabhängig vom jeweiligen Charakter des Chefs, sind diese Sorgen, von der Unternehmensseite her betrachtet, ganz unbegründet. Qualifizierte Fachkräfte sind in einer alternden Gesellschaft Mangelware und gerade im Bereich Wirtschaftsinformatik suchen Arbeitgeber händeringend nach ausgewiesenem Fach- und Führungspersonal. Was liegt da näher, als die eigenen Mitarbeiter weiterzubilden bzw. sie in ihrem Wunsch nach Zusatzqualifikation zu unterstützen?
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